
Laborgemeinschaft des Nordens
Ihre Laborgemeinschaft in Hamburg
Ungefähr 300 niedergelassene ärztliche Kolleginnen und Kollegen verschiedener Fachrichtungen haben sich zur Laborgemeinschaft des Nordens zusammengeschlossen. Die Laborgemeinschaft nutzt unser Qualitätslabor in Hamburg zur Erbringung von Laborleistungen, die von den Mitgliedern selbst abgerechnet werden dürfen – die sogenannten M2-Leistungen.
Jeder Gesellschafter rechnet die in der Kostengemeinschaft erbrachten Leistungen gegenüber
Privatpatient:innen und Selbstzahlern nach GOÄ (§ 4 II) ab. Die Ziffern werden dafür per LDT in die Arztsoftware übertragen. Die Leistungen für GKV-Patient:innen (Anforderung Muster 10a) rechnet die Laborgemeinschaft des Nordens direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß EBM 32.2 ab.
Die allgemeine Rechtsgrundlage für eine Laborgemeinschaft findet sich in § 105 II SGB V.