TrinkwasserLabor für Mieteinheiten

Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung

Damit sich die Mieter:innen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Bürogebäuden sorglos am Hamburger Leitungswasser bedienen können, muss das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Gesundheitsschädigung durch Krankheitserreger ausgeschlossen werden kann. Daher müssen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV § 3 Abs. 2) und Umweltbundesamt Wasserversorgungsanlagen in Mieteinheiten regelmäßig durch ein akkreditiertes Labor auf Verunreinigungen durch Legionellen getestet werden. Verantwortlich für die Durchführung sind Eigentümer bzw. Vermieter.

Neben der Prüfung auf Legionellen erstellen wir auf Wunsch auch einen Gesamtübersicht mit allen gängigen mikrobiologischen Untersuchungen: Pseudomonas, Gesamt-Keimzahl (KBE) 36°C und 22°C, Coliforme Keime, Enterokokken.

Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.
Tel.: 040-970 79 99-61
trinkwasser@labor-heidrich.de

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